Diese Art von Lebensversicherungen ergänzen Ihre Anlagen um eine Versicherung mit Todesfallschutz.
bieten Ihnen die interessante Möglichkeit, Vorsorgeschutz mit den attraktiven Perspektiven einer Wertschriftenanlage zu verbinden.
Mit den gemischten Lebensversicherungen verbinden Sie die Absicherung nahe stehender Personen mit einem gezielten und garantierten Kapitalaufbau.
Ein Todesfall ist ein einschneidender Schicksalsschlag, der oft unerwartet eintritt und die Angehörige und Geschäftspartner oft zusätzlich vor grosse finanzielle Probleme stellt.
Sie bzw. die begünstigte Person erhalten das garantierte Erlebensfallkapital und den angesammelten Bonus.
Ihre Begünstigten haben sofort Anspruch auf das im Voraus definierte und garantierte Todesfallkapital und den allfällig angesammelten Bonus.
Vorsorgen und Sparen in Einem
Garantiertes Todesfallkapital und garantiertes Erlebensfallkapital
Garantierte Verzinsung Ihres Sparkapitals zu festgelegtem Zinssatz
Renten oder Kapitalauszahlung
Allgemeine Vorteile von Lebensversicherungen: freie Begünstigung (freie Vorsorge), Konkursprivileg, erbrechtliche Vorteile
Prämienbefreiung bei Erwerbsunfähigkeit möglich
Zur Kreditsicherung verpfändbar, z. B. für indirekte Amortisation
Jederzeit belehnbar und/oder auflösbar.
Mit regelmässigen Prämien
Mit Einmaleinlage
Mit der gemischten Lebensversicherung (Er- und Ablebensversicherung) verbinden Sie die Absicherung nahe stehender Personen mit einem gezielten und garantierten Kapitalaufbau. Zudem bieten sie je nach Wohnsitz des Versicherungsnehmer attraktive Steuervorteile.
Die Versicherungsleistung wird sowohl im Todesfall (an den oder die Begünstigten) als auch bei Erleben des Versicherten (an den Versicherten) erbracht.
Bei der klassischen Lebensversicherung erhalten Sie eine garantierte Versicherungsleistung plus Gewinnanteile.
Es kann zusätzlich vereinbart werden, dass die Versicherungsleistung nach Ablauf entweder als Kapitalbetrag oder als Rente ausbezahlt wird.
Investoren genießen beispielsweise folgende Privilegien:
Garantiertes Todesfallkapital zur Absicherung Ihrer Familie
Der Wert der Police fällt nicht in den Nachlass
Police sichert unter bestimmten Voraussetzungen im Konkursfall das Vermögen für Angehörige
Steueroptimierung in übereinstimmung mit dem Steuerrecht des Versicherungsnehmers
Eine Belehnung ist bis zu der von der Versicherungsgesellschaft oder einer Bank festgelegten Höhe möglich
**Aufgrund der unterschiedlichen Rechts- und Steuersysteme in den einzelnen Ländern bieten wir unterschiedliche Private Insuring Lösungen an, die das spezifische Umfeld des betreffenden Landes und des Versicherungsnehmer berücksichtigen.