Amtssprache ist Deutsch, Umgangssprache ein alemannischer Dialekt, Englisch wird praktisch im ganzen Land verstanden.
Rund. 36'000 Einwohner; davon 33 % Ausländer, hauptsächlich Schweizer, Österreicher, Deutsche und Italiener.
Ist Vaduz mit 5100 Einwohnern.
160.0 km² (viertkleinster Staat Europas, nach Vatikan, Monaco und San Marino)
Liechtenstein ist eine konstitutionelle Erbmonarchie auf demokratischer und parlamentarischer Grundlage. Die Staatsgewalt ist im Fürsten und im Volk verankert und wird von beiden nach Massgabe der Bestimmungen der Verfassung ausgeübt (Art. 2 der Verfassung von 1921).
Fürst Hans-Adam II. von und zu Liechtenstein, Herzog von Troppau und Jägerndorf, Graf von Rietberg. Am 13. November 1989, nach dem Tode seines Vaters Fürst Franz Josef II., übernahm Erbprinz Hans-Adam als Fürst Hans-Adam II. die Regentschaft.
Stellvertreter des Fürsten
Am 15. August 2004 setzt S.D. Fürst Hans-Adam II. seinen Sohn, S.D. Erbprinz Alois, als seinen Stellvertreter ein und betraut ihn mit der Ausübung aller ihm gemäss Verfassung zustehenden Hoheitsrechte.
Der Liechtensteinische Landtag besteht aus 25 Abgeordneten. Er übt seine Rechte in den Sitzungen des Gesamtlandtags aus.
Gemäss der Verfassung ist die Regierung eine Kollegialbehörde und besteht aus dem Regierungschef und vier Regierungsräten. Der Regierungschef sowie die Regierungsräte werden vom Landesfürsten auf Vorschlag des liechtensteinischen Parlaments ernannt.
15. August
Schweizer Franken. Euro werden in der Regel akzeptiert
Der Staat Liechtenstein ist schuldenfrei. Von Moody's und Standard & Poor's wird die Kreditwürdigkeit Liechtensteins mit dem höchstmöglichen AAA-Rating bewertet.
Schweiz (Kanton St. Gallen und Kanton Graubünden) und Österreich (Land Vorarlberg).
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